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Aktuell ab April 2024


Neue Einschränkungen für gesetzliche Versicherte


 
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
 
bereits im November letzten Jahres war angekündigt worden, dass der Zuschuss des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2024
um mehrere Milliarden Euro reduziert werden soll. 
 
Und wahrscheinlich haben Sie es im Januar gehört: Gesundheitsminister Lauterbach hat unmissverständlich klargestellt, dass die Gesundheits-
politik nicht bereit ist, die massiv gestiegenen Kosten der Behandlung, insbesondere bei Facharzt-Praxen, weiterhin zu bezahlen.

 
Nunmehr setzt die Politik dieses Vorhaben um:

Mit Schreiben vom 22. März 2024 hat die KV Hessen die Fachärzte dazu aufgefordert, nicht kostendeckende Leistungen zu reduzieren:
„Das unentgeltliche Erbringen von Leistungen
muss endlich ein Ende haben!" 

Weil nicht mehr genügend Geld für die Behandlung aller Erkrankungen und Verletzungen vorhanden ist, hat die Vertreterversammlung der KV Hessen einen Not-HVM beschlossen und jetzt sollen wir Ärzte unsere Leistungen triagieren und die Behandlung unserer Patienten reduzieren.
 
Um die Tragweite dieser Entwicklung begreifen zu können,
muss man Ross und Reiter kennen:

 
Die KV Hessen ist ein para-staatliches Exekutivorgan unter der Rechtsaufsicht der Hessischen Gesundheitsministerin Stolz. 
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen und die KVen damit beauftragt, die Versorgung aller Kassenversicherten zu gewährleisten und die ausreichende Finanzierung dieser Behandlungen zu vergüten. 
Aber anstatt diese ihre gesetzliche Pflicht zu erfüllen, beschneiden sie jetzt die Rechte aller Kassenpatienten.
 
Der Fairness halber sei erwähnt, daß die KVen nur das Geld verteilen können, das da ist. Die Verantwortlichen sind diejenigen, die in Berlin sitzen und die Gelder gekürzt haben: Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Bundesregierung.
 
Welche Ihrer Rechte werden damit verletzt?

 
• Der Gesetzgeber hat allen Kassenversicherten das Recht auf eine ärztliche Versorgung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse garantiert und dabei auch eine angemessene Finanzierung dieser Versorgung festgeschrieben . . .

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